Impressum:


Stefan Stöger
Eichenweg 3 / 9
5322 Hof bei Salzburg

Unternehmensgegenstand: Filmproduktion
GISA-Nummer: 31310147

Tel.: +436802196430
E-Mail: office@stoeger.film

Mitglied bei: WKO Film & Musikwirtschaft
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Salzburg
Berufsbezeichnung: Filmproduktion
Verleihungsstaat: Österreich



Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Die AGBs können sehr kompliziert sein. Für Fragen stehen ich jederzeit gerne zur Verfügung.

1.Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.1. Generell stehen alle von stoeger-film.at (Stefan Stöger) abgeschlossenen
Geschäftsverträge, egal ob Dienstvertrag, Verkauf oder sonstiger Vertrag, unter
ausschließlicher Hoheit der folgenden Bedingungen. Mit Auftragserteilung wirksam.
Abweichende Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn diese schriftlich vereinbart
werden.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen:
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Medienerstellers (§1, 2 Abs. 2, 73ff
UrhG) stehen dem Videografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte
etc.) gelten, wie schriftlich am Anbot festgelegt. Generell gilt eine einfache und nicht
übertragbare Nutzungsbewilligung als vereinbart. Natürlich beschränkt sich diese
Bedingung auf Werbeaufträge. Im Falle von persönlichen Videos (Hochzeit, Familie
etc.) gelten die vollen Nutzungsbedingungen dem Videografen und den Auftraggebern
zu geteilter Hand wie im Angebot beschlossen.
Sollten diese nicht bestimmt worden sein hat der Auftraggeber lediglich das Recht
der einmaligen Verwendung zum einmaligen Zwecke (Druckauflage) und kein Recht
auf die dauerhafte Werbung seines Anliegens.


2.2 Jeglicher Weiterverkauf der Rohdaten und verwendeten Videos ist den Auftraggeber
nicht gestattet, es sei denn dies wurde vorher schriftlich vereinbart.


2.3 Jede Veränderung der Medien bedarf der schriftlichen Zustimmung des Videografen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem Videografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.


2.4 Die schriftlich festgelegte Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall der vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars.


3. Archivierung und Bereitstellung:
3.1 Der Videograf wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht bis ein Monat nach dem Auftrag
archivieren. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner
keinerlei Ansprüche zu. Eine Archivierung kann jährlich gegen eine Pauschale vereinbart werden.


3.2. Die Bereitstellung der Medien kann in mehreren Arten erfolgen: USB, digital durch
Übermittlung oder Festplatte. Der Videograf kann in keinem Fall für die Beschaffenheit
oder Leistung oder Sicherheit von Speichermedien haften.

4. Ansprüche Dritter:


4.1 Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände
(z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, etc.) oder Personen
(z.B. Models) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Videografen diesbezüglich
schad- und klaglos, insbesondere der Ansprüche nach § 78 UhrG und 1041
ABGB. Es sei denn der Videograf hat dies ausdrücklich schriftlich veranlasst.

Dies gilt auch für jegliche Rechte Dritter Personen (zb.: bei Hochzeitsvideos) laut der neuen DSGVO


5. Verlust und Beschädigung:
5.1 Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Requisiten oder Produkten im Rahmen der Produktion bitten wir in jedem Falle eine Versicherung, vor allem für wertvolle Gegenstände, bereit zu
stellen.


5.2. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Videograf haftet insbesondere
nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle,
Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal), wenn diese im Vorhinein
nicht schriftlich festgehalten wurden.


6. Leistung und Gewährleistung:
6.1. Der Videograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Videograf darf,
wenn dies nicht vorher schriftlich festgelegt, wurde jegliche Hilfeleistung Dritter für
die Ausführung seines Auftrages in Anspruch nehmen. Dies gilt im besonderen für
die Weiterverarbeitung der Videos, Eine Abweichung der Leistung von früheren Aufträgen stellt keinen Mangel dar.


6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisung des Vertragspartners
zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet der Videograf nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.


6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände welche nicht in der Fahrlässigkeit
des Videografen liegen, wie: Wetterlage, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten
und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen ect.


6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.


6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung
schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die
Leistung als sachgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.


6.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch
durch den Videografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird Sie vom
Videografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu.

7. Werklohn
7.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Videografen ein
Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten oder ein marktüblicher
Anspruch zu.


7.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu,
wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Preisreduktionen
sind in diesem Falle ausgeschlossen.


7.3. Alle Material- und sonstige Kosten für die Aufnahmen werden im Angebot aufgeschlüsselt
und gelten wie schriftlich festgelegt. Sollten Mehrkosten durch ausdrücklichen
Wunsch der Auftraggeber entstehen (weitere Reisen, Visagistinnen etc.) sind
diese gesondert abzurechnen.


7.4. Außervertragliche Änderungen (Grafische Leistungen, erweiterte Beratung, Videobearbeitungen
etc.) im Nachhinein müssen gesondert verhandelt werden und sind im
ursprünglichen Ausmaß des Angebots nicht enthalten.


7.5. Nimmt der Vertragspartner nach Bestätigung des Angebots und ohne triftige Gründe
von den videografischen Dienstleistungen oder erbrachten Leistungen abstand, so
steht dem Videografen mangels weiterer Vereinbarungen zumindest die Hälfte der
Vertragssumme zu.


7.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen
Höhe.


8. Lizenzhonorar:
8.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich im Angebot festgelegt gilt bei jeglicher Veröffentlichung
der vom Videografen erstellten Aufnahmen die gesetzliche Höhe der Lizenzansprüche
oder eine angemessene Höhe der Kosten für die Nutzung als vereinbart.


8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer in ihrer
jeweilig gesetzlichen Höhe.

9. Zahlung:
9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragsertei-
lung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme
zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Sofern ein
Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen
ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug
und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung
etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Videografen
vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben
(Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der
Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder
macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung
fällig.


9.2. Bei Aufträgen, welche mehrere Einheiten umfassen, ist der Videograf berechtigt,
nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.


9.4. Mahnspesen, Verzugszinsen und die Kosten auch außergerichtlicher anwaltlicher
Interventionen gehen zu Lasten des Vertragspartners.


9.5. Soweit gelieferte Medien ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht
dies erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages.


10.Schlussbestimmungen:
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Videografen


10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine
Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner
Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem
internationalen Kaufrecht vorgeht.


10.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher
Rechtsverteidigung.


10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende
Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen
(des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.


DSGVO

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1.) Der Verantwortliche für Ihre Kontaktdaten ist Stefan Stöger.

2.) Generell werden jegliche Anfragen bei uns meist direkt mit einem Rückruf unter Angegebener Nr. beantwortet. Anfragen welche nur Email Adressen beinhalten bekommen direkte genauere Fragen und eventuell direkt unsere Angebote per Mail.

3.) Ihre Daten werden sorgfältig bearbeitet und nur durch unsere Mails gewartet.

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